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Maßnahmen zur Bekanntmachung fallen
unter den Begriff „WEB-Promotion" und können z.B. umfassen:
- Bewerbung in anderen Medien
- Information auf Briefpapieren, Visitenkarten, Prospekten, Autobeschriftungen
etc.
- Webmarketing, z.B.
- Adwords
- Banner
- über Links von anderen Sites
- Präsenz in Portalen,
- über Webringe oder Geschäftspartnerschaften
- auf Verbandsseiten, der Gemeinde, bei Gewerbevereinen
und durch viele anderen Maßnahmen
- Bekanntmachtung bei Suchmaschinen und Verzeichnissen - für
Suchmaschinen sollten die WEB-Seiten speziell optimiert werden
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Webpromotion ist also eine unverzichtbare Aktivität, um "Besucher
auf die Seite aufmerksam zu machen".
Der Erfolg einer Website ist jedoch nur nachhaltig durch wiederholten
Besuch und die "Flüsterpropaganda" Ihrer Besucher. Für
dieses Ziel sind erhebliche inhaltliche Anstrengungen mit hohem Nutzen
für die Besucher nötig.
Wir bieten Ihnen die Dienstleistungen, um Ihre Website bekanntzumachen.
Sprechen Sie mit uns über die verschiedenen Möglichkeiten und
die Kosten- /Nutzenseite.
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